Allgemeine GeschäftsbedingUNGen

 

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit an. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.

§2 Kostenschätzungen, Kostenvoranschläge, Vertragsverhältnis
Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge sind kostenlos und unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis zu den im Kostenvoranschlag genannten Konditionen besteht erst nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber. Die im Kostenvoranschlag genannten Preise setzen voraus, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben und vollständig sind.
Die Geltungsdauer des Kostenvoranschlages beträgt zwei Monate nach Erstellungsdatum.
Mündlich vereinbarte Sonderbedingungen, sowie Frist- und Terminabsprachen werden erst nach ihrer schriftlichen Bestätigung durch Archiforma wirksam.
Kostenschätzungen können aufgrund der Unvollständigkeit der eingereichten Planungsunterlagen nur zur preislichen Orientierung dienen. Vertragsverhältnisse basieren stets auf Kostenvoranschlägen.

§ 3 Urheberrechtliche Bestimmungen
1. Der Kunde erklärt, dass Archiforma für die Durchführung des Auftrages nur Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, für die er entsprechende Urheber- und Nutzungsrechte besitzt. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt Archiforma von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
2. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der erstellten Arbeiten (nach §2 UrhG) stehen Archiforma zu.
3. Die Werke von Archiforma dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars.
4. Zwischenergebnisse, 3D Entwurfszeichnungen etc. erwerben keine Nutzungsrechte durch den Auftraggeber. Sie dürfen ohne Zustimmung von Archiforma nicht ausgeführt, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Dateien und Daten der Zwischenergebnisse zur Verfügung gestellt werden, ist dies textlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5. Werden Arbeiten von Archiforma in Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen, Broschüren oder sonstigen Druckerzeugnissen veröffentlicht, ist Archiforma als Bildautor zu nennen. Im Fall einer Veröffentlichung ist außerdem ein kostenloses Belegexemplar zuzusenden.
6. Über den Umfang der Nutzung steht Archiforma ein Auskunftsanspruch zu.
7. Archiforma behält sich vor, die erstellten Visualisierungen zwecks Eigenwerbung zu veröffentlichen. Weiterhin behält sich Archiforma das Recht vor, die erstellten Visualisierungen weiter zu bearbeiten oder zu verändern.
8. Im Übrigen gelten die Regelungen des ‘Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte’ der BRD.

§ 4 Eigentum am 3D Datenmodell
1. Das Eigentumsrecht am 3D Datenmodell steht Archiforma zu. Archiforma überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung für die vereinbarte Nutzung das 3D Datenmodell. Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 3.1. als erteilt.
2. Archiforma wird das 3D Datenmodell ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

§ 5 Verlust und Beschädigung
1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten 3D Datenmodellen haftet Archiforma – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt. Jede Haftung ist auf die kostenlose Wiederholung des 3D Datenmodells (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
2. Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.

§ 6 Leistung und Gewährleistung
1. Alle Archiforma übergebenen Daten werden streng vertraulich behandelt.
2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet Archiforma nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Archiforma, wie Bereitstellung von termingerechten Daten.
4. Der Versand der Visualisierungen erfolgt auf digitalem Weg. Wünscht der Auftraggeber einen Ausdruck und Versand der Visualisierungen auf dem Postweg, so wird dies getrennt berechnet. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
5. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
6. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, steht dem Vertragspartner zwei Verbesserungsansprüche durch Archiforma zu. Dabei erfolgt die Lieferung des ersten und zweiten Vorabzuges in niedriger Werkauflösung. Erst die Lieferung der dritten und letzten Version der Visualisierung erfolgt in der vorher schriftlich vereinbarten, hohen Auflösung (dpi). Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von Archiforma abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.
7. Wird eine Visualisierung nach Beauftragung zu einem Festpreis erstellt und ergibt sich, zum Beispiel durch von Auftraggeber vorgenommene Änderung an den Ausgangsdaten, ein Mehraufwand für Archiforma, so wird dieser – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – zum gültigen Stundentarif verrechnet.
8. Ein Anspruch auf Farbechtheit und Materialwirkung kann aufgrund der Variation von Belichtungsverhältnissen und digitaler Bildbearbeitung nicht gewährleistet werden.

§ 7 Werklohn
1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht Archiforma ein Werklohn (Honorar) nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand zu.
2. Das Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Auftragshonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
3. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht Archiforma mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
4. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

§ 8 Zahlung
1. Die von Archiforma gelegten Rechnungen sind längstens binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
2. Im Fall des Verzugs gelten – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung ist für das jeweilige Kalenderjahr die am 2. Januar des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das gesamte Kalenderjahr maßgebend.
3. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.
4. Soweit gelieferte Visualisierungen oder Animationen ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.

§ 9 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von Archiforma.
2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist deutsches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.
3. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.
5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für auftragsgemäß hergestellte Visualisierungen oder Animationen sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik.
6. Email-Korrespondenzen werden vom Auftraggeber als beweiskräftig anerkannt.
7. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.